Unsere Honorare

Es gibt keinen festgelegten oder empfohlenen Tarif für Anwaltshonorare.

Gemäß dem Gesetz werden die Honorare somit von Fall zu Fall festgelegt, unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Ausführung des Mandats, der Schwierigkeiten und der Ausführungsfristen, der Bedeutung der betreffenden Interessen, des erzielten Ergebnisses und der Erfahrung des Anwalts.

Jedoch wird zu Beginn des Mandats die Frage der Honorare besprochen, damit dieser wichtige Punkt in voller Transparenz geregelt wird.

Um unsere Klienten über die Entwicklung der Honorare auf dem Laufenden zu halten und gemäß den Regeln unseres Berufsstandes, fordern wir regelmäßig Vorschüsse (d.h. Anzahlungen) an oder stellen regelmäßig Zwischenrechnungen für Kosten und Honorare.

Im Falle einer prekären finanziellen Situation werden wir Ihnen vorschlagen, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website oav.ch