Wesentliche Aspekte der außervertraglichen Haftpflicht (Art. 41 OR)

Anlässlich der Referendariatskonferenz vom 1. Dezember letzten Jahres hatte Frau Rechtsanwältin Amélie Gilliéron die Ehre, den Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärtern des Kantons Waadt die wesentlichen Aspekte der außervertraglichen Haftpflicht vorzustellen.

Sie ging insbesondere auf die Anwendungsbedingungen von Art. 41 OR sowie auf die verschiedenen Schadensposten bei Körperverletzungen ein.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, die Folien ihrer Konferenz zu lesen.

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