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Bau- und Immobilienrecht

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Bau- und Immobilienrechts. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung von Verträgen (Architekt, Mietvertrag, Makler, Unternehmen, Ingenieur, Dienstbarkeit, Verkauf usw.) und vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren. Wir stellen unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in den Dienst einer Kundschaft, die sich sowohl aus Privatpersonen und privaten Unternehmen als auch aus öffentlichen Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen zusammensetzt, und zwar in allen Phasen der Rechtsbeziehung und vor allen zuständigen Instanzen. Wir bedienen uns auch alternativer Wege der Streitbeilegung (Mediation, Schlichtung, Gutachten, Schiedsverfahren usw.). Wir vertreten unsere Mandanten vor kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Behörden.

Wir behandeln insbesondere folgende Themen:

  • Immobilienkaufvertrag
  • Werkvertrag (z. B. Baumängel)
  • Vertrag mit Architekten, Ingenieuren und anderen Beauftragten
  • Normen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SIA und Musterverträge der KBOB
  • Garantien und Baumängel
  • Gesetzliche Hypotheken von Handwerkern und Unternehmern sowie gesetzliche Bürgschaften
  • Kaufversprechen und Immobilienverkäufe, einschließlich Kauf-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten
  • Miteigentum und Stockwerkeigentum (PPE)
  • Dingliche Rechte (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Erbbaurecht usw.)
  • Nachbarrechte und Anwendung des ländlichen und grundstücksrechtlichen Gesetzbuchs
  • Miet- und Pachtverträge (z. B. Anfechtung der Miete, Mängel am Mietobjekt)

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  • Werkvertrag (z. B. Baumängel)
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  • Kaufversprechen und Immobilienverkäufe, einschließlich Kauf-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten
  • Miteigentum und Stockwerkeigentum (PPE)
  • Dingliche Rechte (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Erbbaurecht usw.)
  • Nachbarrechte und Anwendung des ländlichen und grundstücksrechtlichen Gesetzbuchs
  • Miet- und Pachtverträge (z. B. Anfechtung der Miete, Mängel am Mietobjekt)

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