Brauchen Sie Hilfe?

Haftungsrecht

Ganz gleich, ob Sie Opfer, Verursacher eines Schadensfalls oder dessen Versicherer sind: Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen der zivilrechtlichen Haftung, insbesondere bei Unfällen (Verkehrs-, Ski-, Flugunfälle usw.), bei Berufshaftpflicht (Auftragnehmer, Arbeitnehmer usw.), bei Behandlungsfehlern, bei Produkthaftung usw. Wir begleiten Sie vom Eintritt des Schadensfalls bis zur vollständigen Entschädigung.

Wir sind insbesondere tätig in folgenden Bereichen:

  • Die übernommenen Verantwortlichkeiten analysieren und bewerten
  • Die verschiedenen Schadenspositionen berechnen (Immaterieller Schaden, Erwerbsausfall, Unterhaltsausfall, Rentenschaden, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zukunft, Haushaltsschaden usw.)
  • Mit dem Verantwortlichen bzw. dessen Versicherer oder dem Opfer über die Wiedergutmachung des Schadens verhandeln
  • Sie im Bereich der Sozial- und Privatversicherungen zu vertreten (Invalidenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Vorsorgeeinrichtung, Erwerbsausfallversicherung und alle anderen Sozial- oder Privatversicherungen)
  • Eine Zivil-, Straf- oder Verwaltungsklage einzuleiten und Sie darin zu verteidigen

Haftungsrecht

Ganz gleich, ob Sie Opfer, Verursacher eines Schadensfalls oder dessen Versicherer sind: Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen der zivilrechtlichen Haftung, insbesondere bei Unfällen (Verkehrs-, Ski-, Flugunfälle usw.), bei Berufshaftpflicht (Auftragnehmer, Arbeitnehmer usw.), bei Behandlungsfehlern, bei Produkthaftung usw. Wir begleiten Sie vom Eintritt des Schadensfalls bis zur vollständigen Entschädigung.

Wir sind insbesondere tätig in folgenden Bereichen:

  • Die übernommenen Verantwortlichkeiten analysieren und bewerten
  • Die verschiedenen Schadenspositionen berechnen (Immaterieller Schaden, Erwerbsausfall, Unterhaltsausfall, Rentenschaden, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zukunft, Haushaltsschaden usw.)
  • Mit dem Verantwortlichen bzw. dessen Versicherer oder dem Opfer über die Wiedergutmachung des Schadens verhandeln
  • Sie im Bereich der Sozial- und Privatversicherungen zu vertreten (Invalidenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Vorsorgeeinrichtung, Erwerbsausfallversicherung und alle anderen Sozial- oder Privatversicherungen)
  • Eine Zivil-, Straf- oder Verwaltungsklage einzuleiten und Sie darin zu verteidigen

Brauchen Sie Hilfe?