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Bau- und Immobilienrecht

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Bau- und Immobilienrechts. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung von Verträgen (Architekten-, Miet-, Makler-, Bau-, Ingenieur-, Dienstbarkeits-, Kaufverträge usw.) und vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren. Wir stellen unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in den Dienst einer Kundschaft, die sich sowohl aus Privatpersonen und Unternehmen als auch aus öffentlichen Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen zusammensetzt, und zwar in allen Phasen des Rechtsverhältnisses und vor allen zuständigen Instanzen. Wir nutzen auch alternative Wege der Streitbeilegung (Mediation, Schlichtung, Gutachten, Schiedsverfahren usw.). Wir vertreten unsere Mandanten vor kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Behörden.

Wir behandeln insbesondere folgende Themen:

  • Immobilienkaufvertrag
  • Werkvertrag (z. B. Baumängel)
  • Vertrag mit Architekten, Ingenieuren und anderen Beauftragten
  • Normen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SIA und Musterverträge der KBOB
  • Garantien und Baumängel
  • Gesetzliche Hypotheken von Handwerkern und Unternehmern sowie gesetzliche Bürgschaften
  • Kaufversprechen und Immobilienverkäufe, einschließlich Kauf-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten
  • Miteigentum und Stockwerkeigentum (PPE)
  • Dingliche Rechte (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Erbbaurecht usw.)
  • Nachbarrechte und Anwendung des ländlichen und grundstücksrechtlichen Gesetzbuchs
  • Miet- und Pachtverträge (z. B. Anfechtung der Miete, Mängel am Mietobjekt)

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  • Werkvertrag (z. B. Baumängel)
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  • Miteigentum und Stockwerkeigentum (PPE)
  • Dingliche Rechte (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Erbbaurecht usw.)
  • Nachbarrechte und Anwendung des ländlichen und grundstücksrechtlichen Gesetzbuchs
  • Miet- und Pachtverträge (z. B. Anfechtung der Miete, Mängel am Mietobjekt)

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