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Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Verwaltungsrechts sowie in allen Phasen des Verfahrens, sowohl in streitigen als auch in außergerichtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Privatunternehmen und öffentliche Körperschaften.

Wir behandeln insbesondere folgende Themen:

  • formelle und materielle Enteignung
  • Verantwortung der öffentlichen Hand
  • Verwaltungsverträge
  • öffentlich-private Partnerschaften
  • öffentliche Nutzung
  • kommunale Organisation und Autonomie
  • Verfassungsrecht
  • Führerscheinentzug
  • Praxisgenehmigung
  • Sozialversicherungen

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