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Öffentliches Dienstrecht

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Beamtenrechts. Wir beraten unsere Mandanten in allen Phasen des Verfahrens, sowohl in streitigen als auch in nicht streitigen Verfahren. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Körperschaften.

Wir behandeln insbesondere folgende Themen:

  • Regelwerk
  • Analyse der Rechte und Pflichten der Parteien vor, während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses
  • Unterstützung und Beratung bei Arbeitsgerichtsverfahren (zivil- oder verwaltungsrechtlich)
  • Verhandlungen und Ausarbeitung von Abfindungsvereinbarungen
  • Analyse/Erstellung von vorläufigen/endgültigen Arbeitszeugnissen

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