Brauchen Sie Hilfe?

Familienrecht

Nachdem wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in Ihrer Situation informiert haben (Mediation, kooperatives Recht, elterlicher Konsens, Schlichtung usw.), insbesondere wenn Kinder betroffen sind, beraten und unterstützen Sie unsere Anwältinnen und Anwälte bei Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie bei der Festlegung der elterlichen Rechte unverheirateter Eltern. Wir legen Wert auf einen gütlichen, menschlichen und pragmatischen Ansatz.

Wir bearbeiten insbesondere folgende Fälle:

  • Trennung und Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft
  • Scheidung (im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten oder streitig auf Antrag eines der Ehegatten) und Änderung des Scheidungsurteils
  • Festlegung der elterlichen Rechte (elterliche Sorge, Sorgerecht, Besuchsrecht, Höhe des für den angemessenen Unterhalt des Kindes erforderlichen Betrags, Unterhaltsbeiträge usw.)
  • Abschluss von Vereinbarungen (Unterhalt, Änderung des Scheidungsurteils, Änderung der elterlichen Rechte usw.)
  • Feststellung und Anfechtung der Abstammung
  • Adoptionsverfahren
  • Einziehung ausstehender Unterhaltszahlungen
  • Vertretung von Kindern in Verfahren, die ihre Eltern betreffen
  • Vormundschaft zur Überwachung der persönlichen Beziehungen zwischen einem Kind und einem seiner Elternteile
  • Interne oder internationale Verfahren bei Kindesentführung

 

Wir stellen unsere langjährige Erfahrung in den Dienst der Familienmitglieder, die uns konsultieren, und zwar in allen Phasen des Verfahrens, unabhängig davon, ob nach einigen Gesprächsrunden schnell eine gerichtlich zu bestätigende Einigung erzielt werden kann oder ob bis zu den höheren Instanzen vorgegangen werden muss, um eine fehlerhafte Anwendung des Rechts auf Ihre Situation zu korrigieren.

Familienrecht

Nachdem wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in Ihrer Situation informiert haben (Mediation, kooperatives Recht, elterlicher Konsens, Schlichtung usw.), insbesondere wenn Kinder betroffen sind, beraten und unterstützen Sie unsere Anwältinnen und Anwälte bei Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie bei der Festlegung der elterlichen Rechte unverheirateter Eltern. Wir legen Wert auf einen gütlichen, menschlichen und pragmatischen Ansatz.

Wir bearbeiten insbesondere folgende Fälle:

  • Trennung und Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft
  • Scheidung (im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten oder streitig auf Antrag eines der Ehegatten) und Änderung des Scheidungsurteils
  • Festlegung der elterlichen Rechte (elterliche Sorge, Sorgerecht, Besuchsrecht, Höhe des für den angemessenen Unterhalt des Kindes erforderlichen Betrags, Unterhaltsbeiträge usw.)
  • Abschluss von Vereinbarungen (Unterhalt, Änderung des Scheidungsurteils, Änderung der elterlichen Rechte usw.)
  • Feststellung und Anfechtung der Abstammung
  • Adoptionsverfahren
  • Einziehung ausstehender Unterhaltszahlungen
  • Vertretung von Kindern in Verfahren, die ihre Eltern betreffen
  • Vormundschaft zur Überwachung der persönlichen Beziehungen zwischen einem Kind und einem seiner Elternteile
  • Interne oder internationale Verfahren bei Kindesentführung

 

Wir stellen unsere langjährige Erfahrung in den Dienst der Familienmitglieder, die uns konsultieren, und zwar in allen Phasen des Verfahrens, unabhängig davon, ob nach einigen Gesprächsrunden schnell eine gerichtlich zu bestätigende Einigung erzielt werden kann oder ob bis zu den höheren Instanzen vorgegangen werden muss, um eine fehlerhafte Anwendung des Rechts auf Ihre Situation zu korrigieren.

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