Öffnungszeiten des Sekretariats Mo-Fr von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr
Ausländerrecht
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie bei Ihren Behördengängen zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung oder der Schweizer Staatsbürgerschaft (Aufenthaltsbewilligung, Familienzusammenführung, Einbürgerung usw.) sowie bei gegebenenfalls erforderlichen Beschwerdeverfahren vor kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden. Wir sind auch im Asylbereich tätig.
Wir bearbeiten insbesondere folgende Fälle:
Unterstützung bei der Beantragung oder Verlängerung eines Visums, einer Aufenthaltsbewilligung (mit oder ohne abhängige oder selbständige Erwerbstätigkeit) oder einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, unabhängig davon, ob Sie aus einem EU-/EFTA-Land oder einem Drittstaat stammen
Unterstützung bei der Beantragung der ordentlichen oder erleichterten Einbürgerung zur Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft
Vertretung in Verfahren zum Entzug der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung oder sogar zum Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft
Überprüfung, Revision und Anfechtung von Einreiseverboten in die Schweiz
Beschwerde gegen einen Asylverweigerungsentscheid bzw. gegen die Wegweisung einer vorläufig in der Schweiz aufgenommenen Person
Beratung und Vertretung in Verwaltungshaftverfahren im Hinblick auf die Ausweisung
Unsere Kanzlei ist in diesem Bereich sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen tätig.
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie bei Ihren Behördengängen zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung oder der Schweizer Staatsbürgerschaft (Aufenthaltsbewilligung, Familienzusammenführung, Einbürgerung usw.) sowie bei gegebenenfalls erforderlichen Beschwerdeverfahren vor kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden. Wir sind auch im Asylbereich tätig.
Wir bearbeiten insbesondere folgende Fälle:
Unterstützung bei der Beantragung oder Verlängerung eines Visums, einer Aufenthaltsbewilligung (mit oder ohne abhängige oder selbständige Erwerbstätigkeit) oder einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, unabhängig davon, ob Sie aus einem EU-/EFTA-Land oder einem Drittstaat stammen
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