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Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Verwaltungsrechts und in allen Phasen des Verfahrens, sowohl in streitigen als auch in nicht streitigen Verfahren. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Privatunternehmen und öffentliche Körperschaften.

Wir behandeln insbesondere folgende Themen:

  • formelle und materielle Enteignung
  • Verantwortung der öffentlichen Hand
  • Verwaltungsverträge
  • öffentlich-private Partnerschaften
  • öffentliche Nutzung
  • kommunale Organisation und Autonomie
  • Verfassungsrecht
  • Führerscheinentzug
  • Praxisgenehmigung
  • Sozialversicherungen

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  • formelle und materielle Enteignung
  • Verantwortung der öffentlichen Hand
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