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Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Verwaltungsrechts und in allen Verfahrensstadien, ob streitig oder außerstreitig. Wir vertreten sowohl Privatpersonen, private Unternehmen als auch öffentliche Körperschaften.

Wir behandeln insbesondere folgende Themen:

  • formelle und materielle Enteignung
  • Verantwortung der öffentlichen Hand
  • Verwaltungsverträge
  • öffentlich-private Partnerschaften
  • öffentliche Nutzung
  • kommunale Organisation und Autonomie
  • Verfassungsrecht
  • Führerscheinentzug
  • Praxisgenehmigung
  • Sozialversicherungen

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