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Vertragsrecht

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Vertragsrechts, unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung sind, einen Vertrag abschließen, Ihre Rechte geltend machen oder einen Vertragsstreit beilegen möchten.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den gesamten Bereich, insbesondere auf folgende Geschäftsfelder:

  • Vertragsgestaltung (Angebot, Annahme, Gültigkeit, Willensmängel)
  • Zivil- und Handelsverträge (Kauf, Miete, Auftrag, Arbeit, Unternehmen, Darlehen usw.)
  • Spezifische Verträge, die formalen Anforderungen unterliegen
  • Verhandlung, Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen
  • Vertragsbruch oder Nichterfüllung
  • Vertragliche Haftung
  • Und internationales Privatrecht in Vertragsangelegenheiten (Wahl des anwendbaren Rechts, Gerichtsstand, internationale Übereinkommen)

 

Wir stellen Ihnen unser Fachwissen zur Verfügung, um Sie in allen Phasen eines Vertrags zu begleiten, insbesondere bei der Aushandlung und Ausarbeitung von Verträgen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, bei der Prüfung der Gültigkeit eines Vertrags oder einer Klausel, bei der gütlichen oder gerichtlichen Beilegung von Vertragsstreitigkeiten, bei der Verteidigung Ihrer Rechte im Falle der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung oder auch zur Sicherung Ihrer Vertragsbeziehungen im nationalen oder internationalen Kontext.

Vertragsrecht

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Vertragsrechts, unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung sind, einen Vertrag abschließen, Ihre Rechte geltend machen oder einen Vertragsstreit beilegen möchten.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den gesamten Bereich, insbesondere auf folgende Geschäftsfelder:

  • Vertragsgestaltung (Angebot, Annahme, Gültigkeit, Willensmängel)
  • Zivil- und Handelsverträge (Kauf, Miete, Auftrag, Arbeit, Unternehmen, Darlehen usw.)
  • Spezifische Verträge, die formalen Anforderungen unterliegen
  • Verhandlung, Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen
  • Vertragsbruch oder Nichterfüllung
  • Vertragliche Haftung
  • Und internationales Privatrecht in Vertragsangelegenheiten (Wahl des anwendbaren Rechts, Gerichtsstand, internationale Übereinkommen)

 

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