
Das Recht auf Opferhilfe wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) geregelt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen und zu unterstützen, die infolge einer Straftat einen direkten Eingriff in ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität erlitten haben. Die Opferhilfe nach dem OHG ist unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Auch wenn der Täter nicht identifiziert, aufgefunden oder verurteilt wird, kann das Opfer Hilfe erhalten, insbesondere finanzielle, aber auch psychologische.


Das Recht auf Opferhilfe wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) geregelt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen und zu unterstützen, die infolge einer Straftat einen direkten Eingriff in ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität erlitten haben. Die Opferhilfe nach dem OHG ist unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Auch wenn der Täter nicht identifiziert, aufgefunden oder verurteilt wird, kann das Opfer Hilfe erhalten, insbesondere finanzielle, aber auch psychologische.