Brauchen Sie Hilfe?

Recht auf Opferhilfe bei Straftaten

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Opferhilferechts, d. h. wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und in Ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden. Sie können Sie insbesondere beraten und unterstützen, indem sie Sie bei der Entscheidung, ob Sie Strafanzeige erstatten sollen oder nicht, begleiten und gegebenenfalls bei der Abfassung und Übermittlung einer Strafanzeige an die zuständige Behörde helfen. Unsere Kanzlei steht Ihnen auch während des gesamten Strafverfahrens zur Seite, vor allem um eine finanzielle Entschädigung durch den Täter zu erwirken.

Das Recht auf Opferhilfe wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) geregelt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen und zu unterstützen, die infolge einer Straftat einen direkten Eingriff in ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität erlitten haben. Die Opferhilfe nach dem OHG ist unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Auch wenn der Täter nicht identifiziert, aufgefunden oder verurteilt wird, kann das Opfer Hilfe erhalten, insbesondere finanzielle, aber auch psychologische.

Recht auf Opferhilfe bei Straftaten

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Opferhilferechts, d. h. wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und in Ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden. Sie können Sie insbesondere beraten und unterstützen, indem sie Sie bei der Entscheidung, ob Sie Strafanzeige erstatten sollen oder nicht, begleiten und gegebenenfalls bei der Abfassung und Übermittlung einer Strafanzeige an die zuständige Behörde helfen. Unsere Kanzlei steht Ihnen auch während des gesamten Strafverfahrens zur Seite, vor allem um eine finanzielle Entschädigung durch den Täter zu erwirken.

Das Recht auf Opferhilfe wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) geregelt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen und zu unterstützen, die infolge einer Straftat einen direkten Eingriff in ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität erlitten haben. Die Opferhilfe nach dem OHG ist unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Auch wenn der Täter nicht identifiziert, aufgefunden oder verurteilt wird, kann das Opfer Hilfe erhalten, insbesondere finanzielle, aber auch psychologische.

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