
Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der für Personen im Alter von 10 bis 18 Jahren gilt, die eine Straftat begangen haben. Es wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die strafrechtliche Stellung der Minderjährigen (JStG) und das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (JStPO) geregelt. Das Jugendstrafrecht legt den Schwerpunkt eher auf die Erziehung und den Schutz des Jugendlichen als auf eine strenge Bestrafung, selbst wenn die Straftat schwerwiegend ist. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Jugendliche sowohl zu einer Strafe (von einem Verweis bis hin zum Freiheitsentzug) verurteilt als auch einer Schutzmassnahme (persönliche Betreuung, Unterbringung) unterstellt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Strafrecht, mit dem das Jugendstrafrecht natürlich eng verbunden ist.


Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der für Personen im Alter von 10 bis 18 Jahren gilt, die eine Straftat begangen haben. Es wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die strafrechtliche Stellung der Minderjährigen (JStG) und das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (JStPO) geregelt. Das Jugendstrafrecht legt den Schwerpunkt eher auf die Erziehung und den Schutz des Jugendlichen als auf eine strenge Bestrafung, selbst wenn die Straftat schwerwiegend ist. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Jugendliche sowohl zu einer Strafe (von einem Verweis bis hin zum Freiheitsentzug) verurteilt als auch einer Schutzmassnahme (persönliche Betreuung, Unterbringung) unterstellt werden kann.
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