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Droit pénal des mineurs

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Jugendstrafrechts, wenn Sie – bzw. Ihr minderjähriges Kind – eine Straftat begangen haben, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden bzw. als Beschuldigter gelten, aber auch, wenn Sie Opfer einer Straftat sind und Strafanzeige erstatten möchten und sich herausstellt, dass der Täter minderjährig ist.

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der für Personen im Alter von 10 bis 18 Jahren gilt, die eine Straftat begangen haben. Es wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die strafrechtliche Stellung der Minderjährigen (JStG) und das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (JStPO) geregelt. Das Jugendstrafrecht legt den Schwerpunkt eher auf die Erziehung und den Schutz des Jugendlichen als auf eine strenge Bestrafung, selbst wenn die Straftat schwerwiegend ist. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Jugendliche sowohl zu einer Strafe (von einem Verweis bis hin zum Freiheitsentzug) verurteilt als auch einer Schutzmassnahme (persönliche Betreuung, Unterbringung) unterstellt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Strafrecht, mit dem das Jugendstrafrecht natürlich eng verbunden ist.

Droit pénal des mineurs

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Jugendstrafrechts, wenn Sie – bzw. Ihr minderjähriges Kind – eine Straftat begangen haben, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden bzw. als Beschuldigter gelten, aber auch, wenn Sie Opfer einer Straftat sind und Strafanzeige erstatten möchten und sich herausstellt, dass der Täter minderjährig ist.

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der für Personen im Alter von 10 bis 18 Jahren gilt, die eine Straftat begangen haben. Es wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die strafrechtliche Stellung der Minderjährigen (JStG) und das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (JStPO) geregelt. Das Jugendstrafrecht legt den Schwerpunkt eher auf die Erziehung und den Schutz des Jugendlichen als auf eine strenge Bestrafung, selbst wenn die Straftat schwerwiegend ist. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Jugendliche sowohl zu einer Strafe (von einem Verweis bis hin zum Freiheitsentzug) verurteilt als auch einer Schutzmassnahme (persönliche Betreuung, Unterbringung) unterstellt werden kann.

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