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Erwachsenen- und Kindesschutzrecht

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie bei Verfahren zur Einrichtung einer Vormundschaft für Erwachsene oder minderjährige Kinder sowie im Rahmen von Verfahren zur Einschränkung der elterlichen Sorge, die aufgrund von Meldungen eingeleitet wurden. Die Anwälte unserer Kanzlei, die in diesem Bereich tätig sind, werden von der Schutzbehörde regelmäßig als Vormünder von Kindern bestellt, um diese vor Gericht zu vertreten oder andere Aufgaben zu übernehmen. Unser Ansatz zielt darauf ab, die Interessen schutzbedürftiger Personen zu wahren.

So bearbeiten wir insbesondere folgende Fälle:

  • Beratung bei der Anordnung von Überwachungs- oder Erziehungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zum Schutz des Vermögens zugunsten des Kindes
  • Netzwerkarbeit mit Partnern aus den Bereichen Kinderbetreuung, Kinderschutz und Bildung
  • Vertretung und Unterstützung von Eltern bei Anhörungen vor der Schutzbehörde im Falle des Entzugs des Sorgerechts, der Aussetzung des Besuchsrechts und/oder der Unterbringung des Kindes
  • Begleitung von Eltern bei der Wiedererlangung ihrer elterlichen Rechte und deren Ausübung im Interesse des Kindes
  • Kindervormundschaft
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder der Benennung eines Behandlungsvertreters
  • Vertretung und Unterstützung vor Gericht von Erwachsenen, gegen die in einer Einrichtung für Vormundschaftsmaßnahmen ermittelt wird
  • Prüfung von Haftungsfällen und Entlassung von Betreuern/Betreuerinnen
  • Vertretung in Verfahren zur Unterbringung zu Fürsorgezwecken, vom ersten Termin in der Pflegeeinrichtung über die Einlegung eines eventuellen Rechtsmittels bis hin zur Anrufung des Vorverfahrensrichters, falls erforderlich

Erwachsenen- und Kindesschutzrecht

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie bei Verfahren zur Einrichtung einer Vormundschaft für Erwachsene oder minderjährige Kinder sowie im Rahmen von Verfahren zur Einschränkung der elterlichen Sorge, die aufgrund von Meldungen eingeleitet wurden. Die Anwälte unserer Kanzlei, die in diesem Bereich tätig sind, werden von der Schutzbehörde regelmäßig als Vormünder von Kindern bestellt, um diese vor Gericht zu vertreten oder andere Aufgaben zu übernehmen. Unser Ansatz zielt darauf ab, die Interessen schutzbedürftiger Personen zu wahren.

So bearbeiten wir insbesondere folgende Fälle:

  • Beratung bei der Anordnung von Überwachungs- oder Erziehungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zum Schutz des Vermögens zugunsten des Kindes
  • Netzwerkarbeit mit Partnern aus den Bereichen Kinderbetreuung, Kinderschutz und Bildung
  • Vertretung und Unterstützung von Eltern bei Anhörungen vor der Schutzbehörde im Falle des Entzugs des Sorgerechts, der Aussetzung des Besuchsrechts und/oder der Unterbringung des Kindes
  • Begleitung von Eltern bei der Wiedererlangung ihrer elterlichen Rechte und deren Ausübung im Interesse des Kindes
  • Kindervormundschaft
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder der Benennung eines Behandlungsvertreters
  • Vertretung und Unterstützung vor Gericht von Erwachsenen, gegen die in einer Einrichtung für Vormundschaftsmaßnahmen ermittelt wird
  • Prüfung von Haftungsfällen und Entlassung von Betreuern/Betreuerinnen
  • Vertretung in Verfahren zur Unterbringung zu Fürsorgezwecken, vom ersten Termin in der Pflegeeinrichtung über die Einlegung eines eventuellen Rechtsmittels bis hin zur Anrufung des Vorverfahrensrichters, falls erforderlich

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